Zur Dokumentation des Ist-Zustandes eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt, wird eine Begehung des Objektes durchgeführt. Hierbei wird die Beschaffenheit des Gebäudes, einschließlich etwaiger Mängel und Schäden (z. B. vorhandene Risse) zur Beweissicherung festgehalten.
Eine Beweissicherung findet in der Regel vor dem Abriss von angrenzenden oder in der Nähe befindlichen Bauwerken statt oder beispielsweise vor Beginn von Baumaßnahmen in der Nähe (z. B. Erd- und Aushubarbeiten).
Die Dokumentation des Ist-Zustandes der Gebäudesubstanz kann sowohl über Fotos als auch über messtechnische Verfahren erfolgen.
Mit Hilfe von Beweissicherungsmaßnahmen ist es möglich, später auftretende Veränderungen oder Schäden an der Bausubstanz zu belegen und z. B. Schadensersatz geltend zu machen.